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Rechtsprechungsreport - Page 2

Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs behalten wechselbezügliche Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments auch nach der Ehescheidung ihre Bindungswirkung und können nicht einseitig aufgehoben werden. Diese können nur nach den für den Rücktritt vom Erbvertrag geltenden Formvorschriften widerrufen werden.
Soll dies verhindert werden, ist in dem gemeinschaftlichen Testament ein ausdrücklicher Hinweis aufzunehmen, dass für den … »

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Behindertentestament und Pflichtteilsstrafklausel

Die Eltern eines behinderten Kindes hatten ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel verfasst. Hierhinter steckte der Gedanke, den Sozialhilfeträger davon abzuhalten, den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich überzuleiten. Der Sozialhilfeträger verlangte dessen ungeachtet nach Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil. Nach den Regeln des Testaments wäre das behinderte Kind jetzt beim Versterben des …

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Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Abfindung für Verzicht auf das Erbrecht

Die für den Verzicht auf ein Erbrecht gezahlte Abfindung soll nach obergerichtlicher Rechtsprechung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Tatsache, dass ein Erbberechtigter auf sein Erbrecht verzichtet, führt nämlich dazu, dass sich der Pflichtteil der verbliebenen gesetzlichen Erben erhöht. Dieser Vorteil an sich stellt nach obergerichtlicher Rechtsprechung schon eine Kompensation für die bezahlte Abfindung dar. Der …

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Anspruch auf Sozialleistungen trotz bestehendem Pflichtteilsanspruch

In der jüngeren Vergangenheit sind einige Entscheidungen ergangen, die in der geforderten Verwertung des Pflichtteilsanspruchs eine unzumutbare Härte sehen. Die Entscheidungen wurden damit begründet, dass in Fällen, in denen die Erbschaft nur zu einer bescheidenen und damit das Alter wirtschaftlich sichernden Erbschaft führt und in denen eine Belastung der Allgemeinheit durch Leistungen nach dem …

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Der Lebensversicherungsvertrag im Nachlass

Hat ein Erblasser zu Lebzeiten einem Dritten im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter eine Lebensversicherung zugewand, fällt die Lebensversicherung nicht in den Nachlass. Dem Begünstigten steht die Versicherungssumme zu. Ein umgangener Pflichtteilsberechtigter kann ledilgich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich der bezahlten Versicherungsprämien, die in den letzten 10 von dem Erblasser bezahlt worden sind, geltend machen.
Dieser … »

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